Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, das die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bestätigt. Dieses Gutachten darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht älter als 18 Monate sein.
Die Führerscheinuntersuchung wird von hierzu berechtigten praktischen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Dabei wird der allgemeine Gesundheitszustand beurteilt und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten. Für die Führerscheinklasse D ist zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Führerscheingesetz (FSG § 8) geregelt.
Das ärztliche Gutachten kann folgende Bewertungen enthalten: „geeignet“, „bedingt geeignet“, „beschränkt geeignet“ oder „nicht geeignet“.